Neue Förderung für Weidetierhalter startet
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Die Förderung von Schutzmaßnahmen für Schafe ist vereinfacht worden. Foto: Inka Lykka Korth |
Die Tierhaltenden können noch für 2025 die neue jährliche Prämie in Höhe von 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche erhalten. Umgerechnet auf die Schaf- bzw. Ziegenzahl sind dies 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für die Zahlung der Prämie ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Anfang Februar hatte sich das Dialogforum »Weidetierhaltung und Wolf« auf die vereinfachte Prämie verständigt.
Umweltminister Christian Meyer begrüßt es sehr, dass es jetzt losgeht mit der neuen Prämie: »Ich danke allen Beteiligten und insbesondere der Landwirtschaftskammer und den Verbänden im Dialogforum für die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Damit erweitern und entbürokratisieren wir die Förderung für die Weidetierhalter – so wie sie es selbst seit längerem vorgeschlagen haben. Zugleich sorgen wir für einen verbesserten Herdenschutz, indem das Geld direkt beim Schafhalter ankommt. Die Tierhaltenden können dieses Geld für den fünfjährigen Förderzeitraum fest einplanen. Der Wolf wird in Niedersachsen bleiben und daher ist Herdenschutz so wichtig. Mit dieser Prämie fördern wir auch die Weidetierhaltung insgesamt, denn sie ist wichtig für den Natur- und Artenschutz sowie den Deichschutz in Niedersachsen.«
Für Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte leistet die neue Prämie darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz: »Die Weidehaltung ist eine zentrale Säule der tiergerechten Haltung von Schafen und Ziegen. Umso wichtiger ist es, dass die Tiere gut geschützt sind. Die Grundlage hierfür bildet ein funktionierender und gut durchdachter Herdenschutz. Mit der Neuaufstellung der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige Weidetierhaltung und unterstützen die Tierhalter und Tierhalterinnen jetzt mit einem deutlich einfacheren Antragsverfahren.«
Die neue Förderrichtlinie gilt für Betriebe mit mehr als zehn Schafen oder Ziegen. Wer weniger Tiere hat oder einen tierhaltenden Betrieb neu gründet oder erweitert, kann weiterhin Präventionsmaßnahmen für Zäune und Herdenschutzhunde auf Antrag als Investition gefördert bekommen.
Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. April des ersten Jahres und endet am 31. März des fünften Jahres. Für das diesjährige Antragsverfahren gilt der Verpflichtungszeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030. Die Antragsunterlagen finden sich unter: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42553_Schaf-_und_Ziegenweidehaltung_fuer_Naturschutzzwecke .
Wichtig: Die Antragsfrist für die diesjährige Antragstellung endet am 15. März 2025.